Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet | Freie Presse

Wer nicht angereist ist, muss sich beeilen, die Grundsteuer zurückzuerstatten. Wer nicht postet, soll eine Mahnung bekommen – erst einmal.

Berlin.

Die Abgabefrist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist diesen Dienstag. Viele Vermieter haben die Immobilie noch nicht übergeben. Laut einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums haben sich am Sonntag nur mehr als zwei Drittel der Befragten geäußert.

Mitte Oktober hatten die Vereinigten Staaten die Einreichungsfrist von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 aufgrund der schrittweisen Annahme der Warensteueranmeldungen durch die Finanzbehörden verlängert. Eine weitere Fristverlängerung gibt es nicht, wie mehrere Vertreter der Länder deutlich gemacht hatten. Nach Ablauf der Frist versenden die Finanzämter zunächst Mahnungen.

Können die Eigentümer die Frist nicht einhalten, können sie beim zuständigen Finanzamt unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beantragen. Eine Verlängerung der Frist kommt in der Regel nur in geeigneten Fällen in Betracht, so der „Steuer-Chatbot“ auf der Website der US-Steuerbehörden. Das Kundenportal „Finanztip“ schlug vor, vorab telefonisch abzuklären, ob eine Möglichkeit zur Fristverlängerung besteht.

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Wer auf die Mahnung nicht reagiert, muss mit einem Mahnzuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festsetzen wird, wie der Sprecher des Finanzministers von Mecklenburg-Vorpommern Heiko Geue (SPD) sagte.

Entwicklung von 36 Millionen Losen

„Finanztip“ empfahl Immobilieneigentümern, nach Erhalt einer Mahnung durch das Finanzamt zeitnah zu handeln. Danach droht eine zusätzliche Gebühr von 25 Euro pro Monat und möglicherweise ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Eine Gebühr bedeutet, dass eine Steuer erhoben werden muss. Wird die Erklärung immer noch nicht übermittelt, nimmt das Finanzamt eine Schätzung des Steuerwertes der Immobilie vor, die den Eigentümer der Immobilie „wirklich“ nicht repräsentiert.

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Ab 2025 müssen neue Grundsteuersätze gelten. Das wollte das Bundesverfassungsgericht, weil zuletzt die Finanzämter den Wert der Immobilie auf der Grundlage völlig veralteter Daten berechneten, seit 1935 in Ostdeutschland und seit 1964 in Westdeutschland. Für die neue Zahl müssen nun rund 36 Millionen Gebäude saniert werden. Die Finanzbehörden brauchen Daten von allen Eigentümern, auch wenn sie nur einen Anteil haben. Er bezieht sich in der Regel auf Grundstück und Wohngebiet, Gebäudetyp, Baualter und den sogenannten Durchschnittswert des Grundstücks.

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Bei Zeitüberschreitungen ist Geduld gefragt

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde. Wie viel Grundsteuer einzelne Immobilieneigentümer ab 2025 zahlen müssen, bleibt noch eine Weile offen. Denn das hängt stark von den sogenannten kommunalen Haushalten ab.

FDP-Finanzexperte Markus Herbrand forderte die Mitgliedstaaten auf, bei Fristverletzungen flexibel zu sein. „Vor dem Hintergrund, dass die Unterlagen noch lange nicht vollständig sind, appellieren wir an die Länder, auch den folgenden Vorschlägen zuzustimmen und die Fristverletzung wirksam zu behandeln“, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion im Netz der Veranstalter in Deutschland. . (dpa)

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