
Vom 16.11
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JaThomas Eldersch
den Mund halten
In Bayern werden die Corona-Gesetze überprüft. Klaus Holetschek hat nun das Ende der obligatorischen Selbstisolation nach der Corona-Infektion angekündigt.
Update vom 11. November: Dann ging alles ganz schnell. An diesem Freitag hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach der Ministerratssitzung in München das Ende der Corona-Isolationsmaßnahmen verkündet. Zunächst einmal hatte Staatschef Markus Söder das Spiel bereits beendet, wenn es keine Anzeichen gab. Das geltende Recht geht sogar noch weiter. Die generelle Anforderung von fünf Tagen Selbstisolation nach einem positiven Test soll ab dem 16. November entfallen. Es gibt keine Meinungsfreiheit mehr. Aber es gibt eine Bedingung. Positiv getestete Personen müssen außerhalb ihres Hauses eine Maske tragen.
Auch der CSU-Minister sagte am Freitag: „Und natürlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause“, sagte Holetschek. Gefährdete Gruppen sollten auch durch andere Maßnahmen geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen“, betonte Holetschek. Bayern arbeitet mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein zusammen. Auch in diesen drei Ländern treten „bald“ neue Regelungen in Kraft. Details werden nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums noch bearbeitet.
Holetschek äußert seine Kritik an der Bundesregierung
Klaus Holetschek verkündete das Ende der bayerischen Isolation.
© Sven Hoppe/dpa
„Die Bundesregierung hat sich bisher leider geweigert, eine gemeinsame Lösung in der Isolationsfrage zu finden“, sagte Holetschek. „Deshalb gehen wir diesen wichtigen Schritt, um aufgrund der veränderten Bedingungen der Epidemie verantwortungsvoll mit Corona umzugehen.“ Es ist der richtige Zeitpunkt für Menschen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Grundlage dieser Entscheidung ist – auch nach Angaben der anderen drei Bundesländer – eine wissenschaftliche Analyse des Bundesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und vieler Experten.
Bisher mussten sich Corona-Infizierte nach einem positiven Testergebnis in der Regel für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben – und bis zu einer Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden, insgesamt bis zu 10 Tagen.
Erstmeldung vom 10. November: München – Zu Beginn der Corona-Epidemie war Markus Söder (CSU) ein harter Hund. Bayern war das Land mit den strengsten Gesetzen. Nicht immer ohne Folgen. Die von Söders Kabinett festgelegte Sperrfrist bis 2020 befindet sich noch in den Gerichten. Inzwischen hat das Staatsoberhaupt das Lager gewechselt. Von Sensibilisierungsgruppe zu Sensibilisierungsgruppe zur Volksfest-Stammgastgruppe. Corona ist für den CSU-Chef noch nicht vorbei, aber die Warnungen aus Berlin kann er nicht mehr hören. Etwas Streit gab es zuletzt auch mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Das Corona-Trenngesetz soll geändert werden
Nun will Söder die Corona-Schutzmaßnahmen weiter reduzieren. Der nächste Baustein ist, wo Menschen geteilt werden. Im Gespräch mit der Augsburger General sagte der CSU-Chef: „Ich denke, wir stehen jetzt aufgrund der hohen Impfzahlen am Rande der Krankheit. Deshalb werden wir jetzt die Quarantäneregeln in Bayern neu schreiben – vielleicht gemeinsam mit anderen Ländern.“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will die Regeln der Corona-Division lockern.
© Sven Hoppe/dpa
Was ist das Staatsoberhaupt von Bayern? Personen, die nach einer Infektion unter Quarantäne gestellt wurden, sollten reisen dürfen, wenn sie keine Symptome mehr zeigen. Das bedeutet, dass Sie trotz positivem Test wieder arbeiten können, solange Sie keine Symptome haben. „Wir sind in einer anderen Phase, Sperren und Sperren ist kein Geschenk mehr“, sagte der Ministerpräsident Augsburger General. „Wir sind immer vorsichtig, wir fordern Impfungen, aber wir werden die Quarantäneregeln gemeinsam mit unseren Kollegen in Baden-Württemberg einhalten“, betonte Söder. “Es ist jetzt eine andere Zeit, die Politik muss situationsbedingt die richtigen Entscheidungen treffen.” Eine Entscheidung über die Ausschlussverfügung soll voraussichtlich am Freitag fallen.
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Video: Söder kann Lauterbachs „Heulen“ nicht mehr hören.
Söders Sperre endet Ende November vor dem Bundesverwaltungsgericht
Am 22. November will das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Corona-Gesetze Bayerns vom März 2020 entscheiden. Den Termin gaben die Leipziger Richter am Mittwoch nach dem mehrstündigen Mundprozess bekannt. Hintergrund des Falls ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern im vergangenen Jahr. Diese Methode steht im Zusammenhang mit der im April 2020 in Bayern in Kraft getretenen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Danach durfte das Haus nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen werden. Als gute Gründe wurden beispielsweise berufliche Bewegung, Einkaufen, Sport im Freien oder Gassigehen genannt.
Danach erklärte der Verwaltungsrat die Corona-Verordnung der Bundesregierung vom April 2020 für ungültig. Insbesondere hieß es damals, das anfängliche Ausreiseverbot aus dem Freistaat sei „ausreichend“, um die Übertragung von Corona zu verhindern. In seiner strengsten Form sei es aber keine „notwendige Maßnahme“. Außerdem sei dieses Gesetz zu „eng“ und damit unzureichend, so die Entscheidung der Münchner Richter.
Die Landesregierung akzeptierte die Entscheidung jedoch nicht und legte Berufung ein. Wie die Richter in Leipzig am 22. November entscheiden werden, blieb bei der mündlichen Verhandlung offen. Allerdings debattierte der Senat ausführlich darüber, ob die USA zu Beginn der Epidemie weitreichende Beschränkungen verhängen dürfen. Bei der Pfändung geht es um die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Regelungen war. (Linie mit dpa)
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