
Berlin/Düsseldorf (dpa) – Auch im neuen Jahr ist die Energiekrise nicht mit höheren Preisen als zuvor vorbei. Im Gegenteil: Im Laufe des Jahres haben viele Verkäufer ihre Preise wieder erhöht. Laut dem Vergleichsportal Check24 gibt es mehr als 660 Fälle steigender Strompreise bei einfachen Geräten. Rund 7,6 Millionen Familien sind betroffen. Im Durchschnitt beträgt die Steigerung 60,2 Prozent. Der Energiepreisstopp soll helfen, den Anstieg von Strom, Gas und Wärme zu verhindern. Es gibt auch andere Änderungen im Laufe des Jahres. Eine Erklärung:
Wann hört die Arbeit auf zu arbeiten?
Ab März gilt die Parkgebühr für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen. Sie schließen auch die Monate Januar und Februar zurück. Wichtig: Kunden müssen nichts unternehmen, um von dem Service zu profitieren. Verkäufer kümmern sich darum. Es ist keine Bewerbung erforderlich. Bei Direktkunden ergibt sich der Service aus einer geringeren Selbstbeteiligung. Die meisten Mieter bekommen Hilfe bei der Stromrechnung. Die Preissperre gilt für das gesamte Jahr 2023. Laut Gesetz ist eine Verlängerung bis April 2024 möglich.
Wie funktionieren die Preisstopps für Gas und Fernwärme?
Für Haushalte und Kleingewerbe werden 80 Prozent des geschätzten jährlichen Gasverbrauchs für September 2022 auf 12 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme auf jeweils 9,5 Cent gedeckelt. Die Differenz zahlt der Staat. Für alles darüber hinausgehende wird der Vertragspreis mit dem Versorgungsunternehmen vereinbart. Damit sollen Kunden dazu animiert werden, auch mit Unterstützung möglichst viel Kraftstoff zu sparen.
Wichtig: Wenn Sie weniger verbraucht haben, sparen Sie für jede eingesparte Kilowattstunde auf den Neuvertragspreis – auch wenn Sie mehr als 20 Prozent eingespart haben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen schreibt: „Je stärker Sie Ihren Verbrauch einschränken, desto mehr bekommen Sie Strom, Gas und Fernwärme. Das kann auch über 80 Prozent genutzt werden – wer weniger als 80 Prozent ausgibt, bekommt mehr Förderung.“ “
Wie funktioniert die elektrische Ladebremse?
Wie bei Öl und Fernwärme: 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs von Haushalten und kleinen Unternehmen sind gedeckelt – bei insgesamt 40 Cent pro Kilowattstunde. Wird mehr verbraucht, muss für jede zusätzliche Kilowattstunde der neue Höchstpreis im Vertrag voll bezahlt werden. Wie bei Gas und Wärme wird auch beim Strom jede eingesparte Kilowattstunde in die Vertragskosten eingerechnet, beispielsweise auch wenn Sie mehr als 20 Prozent eingespart haben des letzten Jahres Geplant ist zudem ein milliardenschweres Programm zur Erhöhung der von allen Stromverbrauchern zu zahlenden Stromkosten.
Gibt es eine Sperrgebühr für Flüssigbrennstoff, Heizöl oder Holzpellets?
nein Es sollten jedoch finanzielle Schwierigkeiten vorliegen. Laut Durchschnittsverbraucher müssen Haushalte, die mit Heizöl wie Heizöl, Ölpellets oder Flüssigöl heizen, vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden. Kunden müssen ab 2022 eine Rechnung vorlegen Voraussetzung ist, dass mindestens zwei gleich dem Originalpreis bezahlt werden.
Gibt es Änderungen bei der Mehrwertsteuer?
nein Für Gas und Fernwärme wird er zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Verbraucherzentrale meint, dass sich das auch auf das Öl erstreckt Die Kürzung soll bis Ende März 2024 gelten.
Gibt es weitere Änderungen für Mieter?
Ja, denn ab Januar müssen Hauseigentümer für das Heizen mit Öl oder Gas Luftsteuer zahlen. Bisher mussten Mieter die sogenannte CO2-Steuer selbst zahlen. Der Indikator ist die positive Energie des Gebäudes. Je schlechter, desto größer der Anteil der Eigenheimbesitzer. Bei besonders emissionsintensiven Gebäuden müssen diese bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen. Im Sonderfall der Null-Emissions-Gebäude zahlen die Mieter künftig die CO2-Abgabe selbst. Neu ist laut Durchschnittsverbraucher, dass ab 2023 auch Heizprodukte mit Fernwärme der CO2-Abgabe unterliegen.
Gibt es noch eine Revolution bei den erneuerbaren Energien?
Ja, für heimische Photovoltaikanlagen: Ab Januar 2023 gilt für private Anlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Laut NRW-Durchschnittskunde liegen die Maschinen bei 19 Prozent Dies sollte von der Installationsfirma bei der Erstellung des Antrags berücksichtigt werden.
Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen ändert sich erst Mitte Dezember. Einkünfte aus Investitionen an oder in Einfamilien- oder Nichtwohngebäuden sind nach Angaben des Bundes der Steuerzahler ab dem 1. Januar 2022 steuererstattungsfähig. Dies gilt für Maschinen mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig vom Datum der Genehmigung der Anlage und dem erzeugten Strom. Bisher gilt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 Kilowatt.