
Stand: 21.12.2022 12:15 Uhr
Zwei Jungen im Alter von 13 und 14 Jahren sollen im Juni in Salzgitter ein 15-jähriges Mädchen getötet haben. Nun wurde der Alte wegen Totschlags angeklagt – und will zu den Vorwürfen schweigen.
Sein Mandant werde sich äußern, aber nicht zu der mutmaßlichen Tat, wie der Anwalt des Teenagers am Mittwoch vor Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Braunschweig sagte. Ein 14-jähriges Kind wird erst anfangen, Fragen über sein Leben zu beantworten. Auch Rechtsanwalt Thilo Schäck hat angekündigt, auf Freispruch zu streben. „Ich glaube, die Person, für die ich gearbeitet habe, hat das Mädchen nicht getötet“, sagt Schäck. von Law.“ Der Fall wird aufgrund des Alters des Angeklagten im Geheimen geführt.
Der 15-Jährige war mit dem mutmaßlichen Täter befreundet
Nach Angaben der Ermittler erstickten die 13- und 14-jährigen Schulkameraden den Jugendlichen am Tatort und vergruben seine Leiche im Wald. Seit Mai planen die beiden Jungen, den 15-Jährigen zu töten. Laut Staatsanwaltschaft kannten sich die drei Jugendlichen seit mehreren Monaten in der Schule und trafen sich teilweise in der Freizeit. „Das nächste Opfer liebte den 14-Jährigen und sah in ihm einen treuen Freund, der ihn liebte“, sagte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im November.
Der Jugendliche wurde erdrosselt und erstickt
Die beiden Jungen verabredeten sich am 19. Juni mit einem 15-jährigen Kind, in einem Obstgarten im Kreis Salzgitter-Fredenberg Kirschen zu essen. Dort angekommen soll sich der 13-Jährige dem 14-Jährigen bewusstlos von hinten genähert und ihn bis zur Ohnmacht gewürgt haben. Dann sollen die beiden den Jugendlichen erstickt haben. Seine Leiche wurde zwei Tage nach der Tat gefunden. Warum die beiden Jungen ihren Mitschüler getötet haben, ist laut Anklage noch nicht geklärt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es gebe Beweise und Textnachrichten, die Aufschluss über die Beziehung zwischen den mutmaßlichen Tätern und ihren Opfern geben. „Aber es ist nicht wirklich klar“, hieß es. Im Detail hätten die beiden Jungs nicht sprechen können.
Angebliche Kriminelle wurden psychologischen Untersuchungen unterzogen
Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft hat er keine Vorstrafen. Der 13-Jährige steht wegen seines Alters vor Gericht und wurde zunächst in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Staatsanwaltschaft sagte, es sei Sache des Jugendamtes, „welche erzieherischen Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden“. Beide Verdächtige wurden einem psychologischen Gutachten unterzogen. Für den Prozess gegen den 14-Jährigen sind 13 Verhandlungstage angesetzt, die Urteilsverkündung kann demnach am 22. Februar erfolgen. Das Jugendstrafgesetz sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
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