Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist um drei Monate

Die landesweite Frist für Immobilienbesitzer, ihre Grundsteuererklärung einzureichen, ist tatsächlich Mitternacht. In Bayern wird den jetzigen Eigentümern kurzfristig mehr Zeit eingeräumt: Das Kabinett fasste eine überraschende Entscheidung, die Zeit noch einmal zu verlängern.

Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte in München, vor allem Steuerberater hätten “mit großer Wucht” auf ihre aktuelle Belastung hingewiesen. „Wir wollen niemanden vor den Kopf stoßen, das ist nicht unser Anliegen, wir wollen dieses Steuersystem richtig umsetzen.“ Und da es sich um ein völlig neues Verfahren handele, will die Bundesregierung die Bitte des Steuerberaters nicht ignorieren: „Wir würden die Frist in Bayern gerne noch einmal verlängern und ihr drei Monate geben.“ Der CSU-Politiker fügte hinzu: „Der 30. April ist Stichtag.“

Minister: „Wir wollen Ruhe schenken“

Mit dieser Fristverlängerung will der Freistaat Füracker „weitere Entlastungen geben“ – insbesondere für die Steuerprüfungsberufe. Und deshalb ist auch niemand, der sich ergeben hat, nicht schlimm betroffen“, stellte der Minister klar. “Jeder wird eine Erklärung abgeben müssen.”

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Man dürfe jetzt keine Energie „auf endlose Expansionsstreitigkeiten und Beleidigungen“ verschwenden, sondern konstruktiv an „diesem tollen Projekt“ arbeiten. Es ist ein „Zukunftsjob“, da die neue Steuer erst 2025 in Kraft treten wird und noch einige Zwischenmaßnahmen zu treffen sind.

Bisher 4,3 Millionen Anzeigen erhalten

Füracker bat darum, „die Zeit jetzt zu nutzen, damit wir nach drei Monaten endlich fast alle Steuererklärungen versenden“. Bisher sind in Bayern rund 4,3 Millionen Grundsteuerzahlungen eingegangen. Das entspricht etwa 70 Prozent der zu machenden Ankündigungen. Normal sind 70 bis 80 Prozent am Ende der Saison. Dasselbe gilt für andere Steuerarten.

Es handele sich um einen großen Steuerplan, der “in Deutschland über Jahrzehnte durchgesetzt werden muss”. Allerdings sei es keine politische Entscheidung, die Grundsteuer neu zu ordnen, sondern eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, betonte der CSU-Politiker. Der Freistaat ist letztlich Dienstleister für Kommunen. “Alle Einnahmen aus der Grundsteuer liegen jetzt bei den Gemeinden und werden auch in Zukunft bei den Gemeinden bleiben.”

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Füracker: Es werden nur wenige Punkte benötigt

Der Minister betonte, dass Bayern mit seinem Grundsteuergesetz in Sachen Bürokratieabbau „wirklich Maßstäbe gesetzt“ habe, da im Vergleich zum Bund des Freistaates deutlich weniger Informationen erforderlich seien. „In Bayern braucht man nur ein Projektgebiet für die Wirtschaft und einen Ort zum Leben.“

Zudem gibt es im Freistaat nur ein Studium. “Im föderalen Modell muss alle sieben Jahre eine neue Prüfung durchgeführt werden.” Da spielten auch durchschnittliche Bodenwerte eine Rolle, „die voraussichtlich regelmäßig steigen werden – deshalb werden die Grundsteuern etwa alle sieben Jahre durch die Hintertür steigen“. Bayern will das nicht.

Lob für die Erweiterung

Die Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (LSWB), Sabine Oettinger, begrüßte die Verlängerung der Einreichungsfrist. “Die nächsten drei Monate werden dringend benötigte Erleichterungen für unsere Kollegen in der Strafverfolgung bringen.”

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Der stellvertretende Vorsitzende der bayerischen AfD-Landtagsfraktion Franz Bergmüller beklagte, dass die Verlängerung nichts am Hauptproblem ändere. “Viele Leute sind von diesem Grundsteuerbericht völlig überfordert.” Laut Bergmüller wäre “das ganze Management” nicht nötig gewesen: “Eigentlich hätte man aus alten Erhebungen Grundsteuerinformationen produzieren und den Bürgern diese Verwaltungs- und Rechtswirrwarr der Opposition ersparen können.”

Der Finanzminister der Grünen im Landtag, Tim Pargent, sagte, die Verlängerung der Frist wäre für alle von Vorteil, die immer noch Schwierigkeiten haben, ihre Grundsteuererklärung zu erhalten. “Du hast jetzt mehr Zeit.” Dann soll es aber auch die letzte Fristverlängerung sein, „sonst wird die Zeit zu knapp für die nötige Umsetzung des neuen Gesetzes“. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Harald Güller lobte die Fristverlängerung für den Vorschlag: „Es ist eine nicht-administrative Lösung, zumal die Verwaltung wohl noch Zeit braucht, um die vielen bestehenden Fälle zu bearbeiten.“

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